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BFH, 23.04.2009 - IX B 8/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Zurechnung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung bei vermögensverwaltenden Personengesellschaften
- Judicialis
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 115 Abs. 2
Anforderungen an die Zulassung der Revision zur Sicherung der Rechtseinheit im finanzgerichtlichen Verfahren
- datenbank.nwb.de
Von den Eigentumsverhältnissen abweichende Zurechnung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung bei vermögensverwaltenden Personengesellschaften
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Unzulässigkeit der Revision nach § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 07.11.2008 - 13 K 622/07
- BFH, 23.04.2009 - IX B 8/09
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 04.06.2003 - IX B 29/03
FG-Urteil, Unrichtigkeit im Tatbestand
Auszug aus BFH, 23.04.2009 - IX B 8/09
Die Klägerin wendet sich nach dem sachlichen Gehalt ihres Beschwerdevorbringens vielmehr nur gegen die --der einschlägigen Rechtsprechung des BFH folgende-- erstinstanzliche Entscheidung des Finanzgerichts (FG) und setzt ihre eigene Rechtsauffassung an die Stelle des FG; mit der darin liegenden --und auch ausdrücklich so bezeichneten-- Rüge einer fehlerhaften Rechtsanwendung kann die Klägerin im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren nicht gehört werden (z.B. BFH-Beschluss vom 4. Juni 2003 IX B 29/03, BFH/NV 2003, 1212). - BFH, 23.07.2004 - IX B 61/04
VuV: disquotale Hinzurechnung von Einnahmen und Ausgaben
Auszug aus BFH, 23.04.2009 - IX B 8/09
Hierzu wären etwa Ausführungen zu der Frage erforderlich gewesen, inwieweit eine höchstrichterliche Klärung des Streitfalles vor dem Hintergrund der einschlägigen Rechtsprechung des BFH zu einer in besonderen Gründen des Gemeinschaftsverhältnisses liegenden, von den Eigentumsverhältnissen abweichenden Zurechnung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung i.S. von § 21 des Einkommensteuergesetzes bei vermögensverwaltenden Personengesellschaften noch erforderlich sei (vgl. BFH-Beschluss vom 23. Juli 2004 IX B 61/04, BFH/NV 2005, 41, m.w.N.).